TAU A-A/43 Talrecht: Bestimmungen 1. über Vergabung von liegenden Gütern an Fremde (Verbot!) ... (1502)

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Ref. code AP:TAU A-A/43
Title:Talrecht: Bestimmungen 1. über Vergabung von liegenden Gütern an Fremde (Verbot!) ...
Inhalt:Talrecht: Bestimmungen 1. über Vergabung von liegenden Gütern an Fremde (Verbot!). 2. Wer Güter im Tal hat, auch Zinsrenten, und sie verkaufen will, darf sie nur einem Talmann verkaufen. 3. Wer ausserhalb des Tales wohnt und Güter im Tal hat, die von Talleuten gepfändet und rechtlich verteilt wurden, soll die liegenden Güter und Pfänder innert zwei Jahren verkaufen, und zwar an Talleute. 4. Die Talleute sollen jährlich ihre Kläger nennen, die zu den Heiligen schwören.
Creation date(s):1502
Archival Material Types:Urkunde
Comments:Original; Pergament, deutsch. Siegel hängt, in schlechtem Zustand. Kein Zeichen. Dorsalregest.
 

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Permission required:Archivar
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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